Im Juli 2022 ist das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft getreten, die meisten darin festgelegten Regelungen gelten jedoch erst ab Januar 2023. Deshalb wollen wir euch hier noch einmal einen Überblick darüber geben, welche Änderungen nächstes Jahr auf euch zukommen.
Das EEG 2023 setzt auf den Ausbau der erneuerbaren Energien. Im kommenden Jahr sollen neun Gigawatt an neuer PV-Anlagenleistung ans Netzt gehen, ab 2026 liegt das Ziel bei 22 Gigawatt. Konkret bedeutet dies, dass in Deutschland in den nächsten Jahren viele neue PV-Anlagen errichtet werden sollen.
Hierfür soll vor allem der Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen erleichtert werden. Netzbetreiber müssen ab 2025 ein Portal zur Verfügung stellen, das es Interessenten erleichtert, eine Netzanfrage für eine geplante Anlage zu stellen. Zudem wird es neue Fristen geben, wie schnell die Netzbetreiber auf solche Anfragen antworten müssen. Eine weitere Änderung: alle Netzanfragen sollen bundesweit vereinheitlicht und digitalisiert werden.
Erleichterungen für Neu-Anlagen
Für alle Neu-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, wird auch die technische Vorgabe abgeschafft, dass nur höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen. Bereits im Oktober dieses Jahres wurde beschlossen, dass auch die Bestandsanlagen bis 7 kWp diese Regelung nicht mehr einhalten müssen.
Neue Vergütungssätze
Seit dem 30. Juli 2022 gelten neue Vergütungssätze für Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen wurden.
Anlagen mit Eigenversorgung bekommen als feste Einspeisevergütung nun höhere Vergütungssätze.
Anlagen mit Volleinspeisung erhalten einen noch höheren Vergütungssatz.
Verzögert sich der Anlagebau wird dies nun auch nicht mehr mit einer geringeren Vergütung bestraft. Die genannten Vergütungssätze bleiben demnach über das Jahr konstant.
Mit der neuen Fördervergütung sollen auch mehr PV-Anlagen auf Dächern errichtet werden, die wenig oder keinen Eigenverbrauch haben. Zudem ist mit der neuen Regelung auch die Inbetriebnahme einer Eigenverbrauchs- und einer Volleinspeise-Anlage auf demselben Gebäude möglich. Damit kann eine Anlage auf einen hohen Eigenverbrauch ausgelegt werden und mit einer zweiten Anlage kann man das volle Potenzial der Dachfläche nutzen.
Wenn auch Sie sich für die Installation einer PV-Anlage interessieren, dann sprechen Sie uns gerne darauf an. Sie erreichen uns telefonisch unter der Nummer 08721 95858 0 oder per E-Mail an info@kroll-heizung.de.
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